Grundsätze der Loge „GERMANIA ZUR EINIGKEIT“

Die Loge „GERMANIA ZUR EINIGKEIT“ ist ein unabhängiger Verein und nur den nachstehenden Wertvorstellungen verpflichtet. Die Loge wird bei rituellen Arbeiten von den drei Großen Lichtern erleuchtet. Die drei Großen Lichter sind: die Bibel oder ein anderes Buch der Heiligen Gesetze, als ein Symbol der Kulturgeschichte der Menschheit, das Winkelmaß und der Zirkel. Durch den Schutz der Deckung ist der Bruder frei in seinen Handlungen. Nicht die Loge wirkt nach außen, sondern der Bruder.

  1. Der Mensch steht im Mittelpunkt der Logenarbeit. Er ist ein freies und selbstbestimmtes Individuum, welches nicht als Teil einer Rasse, Religion, Kultur, Nation, Partei, Überzeugung, Lebensform oder eine sozialen Schicht vereinnahmt werden darf.
  2. Die Einhaltung der Menschenrechte (Charta der Grundrechte der Europäischen Union) ist unverzichtbar. Die Gleichwertigkeit der Arbeit ist ein Bestandteil der Menschenrechte.
  3. Die Selbstbestimmung des Menschen ist die Grundlage der Freiheit der Gesellschaft. Jeder Bruder verfügt über die Aufgabe seiner Deckung (persönliche Merkmale) selbst.
  4. Unsere Loge arbeitet nach den Grundsätzen der „Alten Pflichten“ als Johannisloge in den drei Graden nach dem Ritual von Friedrich Ludwig Schröder in der Fassung der Loge „Absalom zu den drei Nesseln“ i. Or. Hamburg, 1960. Die Begleitmusik ist überwiegend von Wolfgang Amadeus Mozart.
  5. Das Ritual stellt durch seine Symbolik eine Zusammenfassung der Kulturgeschichte der Menschheit dar. Der Große Baumeister ist das Symbol des unbekannten schöpferischen Prinzips.
  6. Das Ritual ist eine Lehr- und Lern-Methode und macht die Werte der Loge erlebbar.
  7. Die Symbole der Freimaurerei vermeiden bewusst jeden ideologischen Überbau. Den Inhalt und die Beziehung zu den einzelnen Symbolen bestimmt jeder Bruder selbst.
  8. Jedes Mitglied unserer Loge ist gehalten, die vorgenannten Werte seinen Mitmenschen vorzuleben.
  9. Mitgliederverzeichnisse, Protokolle, Fotos usw. dürfen nicht erstellt werden. Sollte aufgrund einer übergeordneten Institution ein Mitgliederverzeichnis erforderlich sein, beschließt die Logenversammlung mit Mehrheit der versammelten Brüder über Form und Inhalt. Die Logenversammlung und der Verfasser von Schriftstücken beschließen ferner über eine Zuführung von Schriftstücken in das „Geheime Staatsarchiv“. Der Sekretär und der Schatzmeister können notwendige Aufzeichnungen fertigen, die automatisch in das Eigentum der Loge übergehen.
  10. Die Loge ist vermögenslos, die Beiträge dienen ausschließlich zur Kostendeckung.
  11. Die Logenversammlung entscheidet durch eine verdeckte Kugelung über die Aufnahme eines Suchenden (neues Mitglied). Bei mehr als drei schwarzen Kugeln (Nein-Stimmen) ist der Suchende abgewiesen. Gleichfalls stimmt die Logenversammlung der Beförderung und Erhebung zu.
  12. Sollten wir mit Brüdern anderer Logen übereinstimmen, so sollten wir diese Werte in einer Gemeinschaftsarbeit am Johannistag zu einem Erlebnis machen. Diese Logen sollten sich auf einen Repräsentanten einigen, der diese Werte in der Gesellschaft vertritt.

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